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Die Moral endet am Flughafen

Jens Spahn und sein Ehemann sind mithilfe einer Leihmutter in den USA Eltern geworden. Weder die Herkunft des Kindes noch seine Familienverhältnisse sollten jemals Gegenstand öffentlicher Herabsetzung werden. Das heißt aber nicht, dass keine Kritik erlaubt wäre: Diese richtet sich ausschließlich gegen Jens Spahn als Politiker, der eine Möglichkeit für sich in Anspruch nimmt, deren rechtliche Eröffnung für andere er abgelehnt hat.

Spahns Verteidigung läuft offenbar darauf hinaus, dass er mit sich gerungen habe - warum er das im Februar auf dem Parteitag nicht geäußert und damit im Übrigen auch seiner Partei keine transparente Wahl bezüglich seiner Person ermöglicht hat, scheint er nicht mehr genau zu wissen - und dass in Deutschland keineswegs „die Leihmutterschaft“ als solche verboten sei. Strafbar seien lediglich bestimmte Handlungen; weder das Austragen eines Kindes noch das spätere Elternsein seien untersagt. Juristisch enthält das einen richtigen Kern. Politisch ist es eine Ausrede.

Was in Deutschland verboten ist

Das deutsche Recht verbietet nicht einen Zustand namens Leihmutterschaft, sondern die Handlungen, durch die dieser Zustand planmäßig herbeigeführt wird. Nach dem Embryonenschutzgesetz macht sich strafbar, wer bei einer Frau eine künstliche Befruchtung vornimmt oder ihr einen Embryo überträgt, wenn sie bereit ist, das Kind nach der Geburt Dritten zu überlassen. Daneben untersagt das Adoptionsvermittlungsgesetz die Vermittlung von Ersatzmüttern. Die Strafvorschriften richten sich zugegebenermaßen vor allem gegen Ärzt:innen und Vermittlungsstellen, grundsätzlich nicht gegen die austragende Frau oder die Wunscheltern. Das ist allerdings im Embryonenschutz nicht nur bei der Leihmutterschaft so, sondern auch bei der Eizellspende oder der Embryonenspende und hat mit der Strafwürdigkeit, mit der Frage der besten Umsetzung der Strafvorschriften und der Angemessenheit der Sanktionierung zu tun.

Dass „Leihmuttersein“ und „Elternsein“ nicht verboten sind, ist deshalb keine überraschende Gesetzeslücke. Das Strafrecht bestraft keine Zustände. Es kann eine Schwangerschaft nicht nachträglich verbieten, ein geborenes Kind nicht rechtlos stellen und seinen sozialen Eltern die Fürsorge untersagen, um das Verbot möglichst konsequent erscheinen zu lassen. Sobald das Kind geboren ist, stehen sein Wohl, seine Versorgung, seine Identität und seine familiären Beziehungen im Vordergrund. Die Rechtsordnung muss mit einer entstandenen Familie umgehen, auch wenn sie den Weg zu ihrer Entstehung im Inland unterbindet. Nach dem BGB ist zunächst die Frau rechtliche Mutter, die das Kind geboren hat; die weitere Zuordnung der Elternschaft kann je nach Fall über ausländische Entscheidungen, Abstammungsrecht und Adoption erfolgen.

Der Gesetzgeber könnte zwar durchaus versuchen, auch Handlungen deutscher Wunscheltern im Ausland strafrechtlich zu erfassen. Andere Staaten gehen diesen Weg. Eine solche Regelung wäre jedoch rechtlich und rechtspolitisch anspruchsvoll: Sie müsste das Territorialitätsprinzip, die Voraussetzungen des deutschen Strafanwendungsrechts, die Grundrechte aller Beteiligten und insbesondere die Interessen des später geborenen Kindes beachten. Was der Staat jedenfalls kaum sinnvoll verbieten kann, ist das Elternsein selbst. Elternschaft ist kein fortdauerndes Delikt.

Gerade deshalb taugt dieser Hinweis nicht zur Rechtfertigung Spahns. Niemand behauptet ernsthaft, er müsse für das Aufziehen seines Kindes bestraft werden. Der Vorwurf lautet, dass er gemeinsam mit seinem Mann im Ausland gezielt genau jene reproduktionsmedizinische und organisatorische Leistung in Anspruch genommen hat, deren Ermöglichung er anderen Menschen in Deutschland politisch verweigert. Die CDU hat ihr Nein zur Leihmutterschaft erst im Februar 2026 bekräftigt; Spahn hatte sich schon als Gesundheitsminister gegen ihre Legalisierung ausgesprochen.

Legalität beantwortet den Vorwurf nicht

Spahns Argument klingt nicht nur ebenso heuchlerisch wie sein Verhalten. Es verwechselt auch drei verschiedene Fragen: War sein Verhalten strafbar? War es mit seiner politischen Position vereinbar? Und ist es glaubwürdig, anderen eine Möglichkeit vorzuenthalten, die er selbst nutzt?

Die erste Frage kann man zugunsten Spahns beantworten, auch wenn das eben gerade nicht umgekehrt bedeutet, dass sein Verhalten auch in Deutschland „legal“ wäre, sondern nur, dass es aus guten Gründen auf die Sanktionierung der Mutter und der künftigen Eltern verzichtet wird. Andere Bürger:innen haben die Option trotzdem weiterhin in Deutschland nicht, es bleibt eine Möglichkeit für Menschen mit genug Geld, um sich die Leihmutterschaft im Ausland zu erkaufen. Eine Leihmutterschaft in den USA kostet mindestens 100.000 Euro. Das deutsche Verbot wirkt daher gegenüber Wohlhabenden nur eingeschränkt: Wer genügend Geld, internationale Kontakte und rechtliche Beratung besitzt, verlagert den Vorgang in eine andere Rechtsordnung und kehrt anschließend mit dem Kind zurück. Menschen ohne diese Ressourcen bleibt dieselbe Möglichkeit verschlossen. Jens Spahn hat damit nicht einfach eine private Ausnahme gefunden. Er hat von einer Klassenstruktur profitiert, die ihm erlaubt, die Folgen der von ihm vertretenen Politik zu vermeiden.

Zudem folgt daraus für die anderen beiden Fragen nichts.

Politische Doppelmoral bedeutet, dass jemand die Regeln formal einhält und dennoch den Maßstab, den er anderen auferlegt, für sich selbst nicht gelten lässt. Wer ein Verhalten für ethisch problematisch genug hält, um seine Ermöglichung in Deutschland zu verhindern, kann dieses Verhalten nicht im Ausland organisieren und sich anschließend darauf berufen, er habe persönlich keinen deutschen Straftatbestand erfüllt.

Er könnte diesen Widerspruch politisch produktiv machen. Er könnte erklären, dass die eigene Erfahrung seine Haltung verändert habe, eine ergebnisoffene Debatte anstoßen und sich mit den schwierigen Fragen regulierter altruistischer oder kommerzieller Leihmutterschaft auseinandersetzen. Schon das nur wenig überzeugend, aber es wäre zumindest ein ganz klein wenig authentisch. Ebenso könnte er – sogar noch weniger überzeugend – an seiner ablehnenden Position festhalten und einräumen, dass er privat gegen den ethischen Maßstab gehandelt habe, den er politisch aus Gründen der Parteikonformität verteidigt. Beides verlangte eine erkennbare Übernahme von Verantwortung. Der Rückzug auf die technische Reichweite einzelner Straftatbestände leistet das Gegenteil.

Ein bekanntes Muster

Es ist auch nicht das erste Mal, dass Spahn die Grenze zwischen Legalität und Glaubwürdigkeit zu seinen Gunsten verschiebt. Am 20. Oktober 2020 warnte der damalige Gesundheitsminister öffentlich vor Ansteckungen „beim Feiern, beim Geselligsein“ und appellierte an die Bevölkerung, Kontakte und Reisen einzuschränken. Am selben Abend nahm er in Leipzig an einem Essen mit etwa einem Dutzend Unternehmern teil, bei dem nach Medienberichten auch Spenden für die CDU zusammenkamen. Einen Tag später wurde er positiv auf das Coronavirus getestet. Seine Verteidigung lautete, die Veranstaltung habe den damals geltenden Regeln entsprochen. Das dürfte rechtlich zutreffend gewesen sein. Es beantwortete jedoch nicht die Frage, weshalb der Gesundheitsminister selbst nicht dem weitergehenden Verhalten folgte, das er von der Bevölkerung verlangte und sich zu einem guten und glaubwürdigen Vorbild machte.

Dasselbe Verantwortungsgefälle zeigt sich bei der Maskenbeschaffung. In der Pandemie verlangte die Bundesregierung den Bürgerinnen und Bürgern tiefgreifende Einschränkungen ab und begründete sie mit staatlicher Verantwortung in einer außergewöhnlichen Lage. Der später bekannt gewordene Bericht der Sonderermittlerin Margaretha Sudhof wirft Spahn demgegenüber vor, bei der Beschaffung gegen den Rat eigener Fachabteilungen eingegriffen und erhebliche finanzielle Risiken verursacht zu haben. Auch tauchen immer mal Namen auf von Menschen aus den Kreisen um Spahn, die scheinbar von einigen dieser Entscheidungen profitiert haben. Spahn verweist auf die damalige Notlage und die gemeinsame Verantwortung vieler Beteiligter; die Union lehnte einen Untersuchungsausschuss ab und bevorzugte eine Enquete-Kommission. Damit ist persönliches Fehlverhalten nicht abschließend bewiesen. Auffällig bleibt jedoch die Asymmetrie: Gegenüber der Bevölkerung wurden Verantwortung und Vorsorge sehr konkret eingefordert, während bei der Aufarbeitung eigener Entscheidungen Zuständigkeiten, Krisenbedingungen und formale Verfahren in den Vordergrund rückten.

Warum politische Doppelmoral gefährlich ist

Doppelmoral ist mehr als ein Charakterfehler. Sie verändert die Bedeutung von Regeln. Gesetze erscheinen dann nicht mehr als gemeinsam verantwortete Ordnung, sondern als Schranken für diejenigen, die ihnen räumlich und wirtschaftlich nicht ausweichen können. Wohlhabende setzen ihren Kinderwunsch im Ausland um, während weniger Wohlhabende auf das deutsche Verbot verwiesen werden. Politisch einflussreiche Personen berufen sich auf die bloßen Buchstaben der Corona-Verordnung, nachdem sie von anderen weitergehende Zurückhaltung verlangt haben. Bei Bürgerinnen und Bürgern wird Verantwortung moralisch eingefordert; bei eigenen Entscheidungen wird sie auf die Frage reduziert, ob eine Vorschrift nachweisbar verletzt wurde.

Daraus entsteht ein folgenreicher Zynismus. Wenn politische Repräsentanten ihre eigenen Maßstäbe nur dann ernst nehmen, solange diese ihr Leben nicht wesentlich beschränken, verlieren auch berechtigte Regeln an Überzeugungskraft. Menschen fragen dann mit Recht, weshalb sie Zumutungen akzeptieren sollen, denen ihre Urheber ausweichen. Das beschädigt nicht allein das Ansehen einer einzelnen Person. Es schwächt die Erwartung, dass demokratische Entscheidungen grundsätzlich für alle gelten und ihre Vertreter bereit sind, die Folgen der eigenen Politik mitzutragen.

Die Debatte darf selbstverständlich weder homophob geführt noch auf das Kind verlagert werden. Schwule Männer haben denselben legitimen Wunsch nach Familie wie heterosexuelle Paare. Gerade Jens Spahn hätte aufgrund seiner eigenen Biografie glaubwürdig dafür eintreten können, reproduktive Ungleichheiten offen zu diskutieren und tragfähige Regeln zu entwickeln. Stattdessen hat er eine im Inland versperrte Möglichkeit privat im Ausland genutzt und verteidigt den Widerspruch nun mit einer strafrechtlichen Spitzfindigkeit.

Niemand verlangt, Elternsein zu verbieten. Verlangt wird etwas sehr viel Einfacheres: dass ein führender Politiker erklärt, weshalb die moralischen Gründe, mit denen er anderen eine Form der Familiengründung verweigert, für seine eigene Familie offenbar nicht ausgereicht haben. Darauf gibt der Hinweis, Elternsein sei nicht strafbar, keine Antwort. Er bestätigt nur das eigentliche Problem der Scheinheiligkeit: Für Jens Spahn endet auch seine politische Moral offenbar dort, wo das Strafgesetzbuch keine Sanktion mehr vorsieht.

 

Doppelmoral ist heute gefährlicher denn je. Hoffentlich versteht das, wenn schon nicht Jens Spahn, dann zumindest seine Partei.

 
 
 

2 Kommentare


Carlo
vor 2 Tagen

Vielen Dank für die tiefgestaffelte Argumentation. Tritt man ein wenig von der Moralfrage in der Debatte zurück fügt sich Herrn Spahns Verhalten in ein Muster ein: Eine Art Re-Feudalisierung des politischen Raums. Die immer noch gewählten Eliten, Männer wie Herr Spahn oder Frau Weidel oder Präsident Trump, erlassen Gesetze für die Bürger:innen, die für sie nicht gelten (sollen) oder an die sie sich einfach nicht halten (indem sie sie umgehen). Wie einst die Aristokratie nach anderen Regeln lebte als die Untertanen oder schon die römische Plebs.

Das ist der Kern des Problems: Wollen wir als Bürger:innen einen Fraktionsführer der (noch) stärksten Bundestagsfraktion dulden, der ausbreitet wie und warum er sich nicht an die Gesetze hält, die er mit verfasst? Warum…

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